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   OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07   

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OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07 (https://dejure.org/2008,10227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2008 - 14 Wx 24/07 (https://dejure.org/2008,10227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 14 Wx 24/07 (https://dejure.org/2008,10227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des Anfechtungsrechts eines Wohnungseigentümers einer Wohnanlage gegen einen Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümerversammlung; Ausgestaltung der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Angelegenheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 S. 1; WEG § 43; WEG § 46
    Bezeichnung des Antragsgegners bei Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Parteibezeichnungen in einem Beschlussanfechtungsverfahren (IMR 2008, 398)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2857
  • NZM 2008, 651
  • ZMR 2008, 902
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07
    Im vorliegenden Fall richte er sich aber gegen die nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 163, S. 154 ff.) teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft, was sich u.a. daraus ergebe, daß diese als solche und als "Antragsgegnerin" bezeichnet wurde.
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07
    a) In Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH, NJW-RR 2008, S. 582 ff., 583 m.w.N.) und Literatur (vgl. Wenzel, in: Staudinger, BGB , 13. Bearb. 2005, Rdn. 22 vor §§ 43 ff. WEG ) ist allgemein anerkannt, daß eine Parteibezeichnung als Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich ist.
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06

    Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07
    d) Da der Antragsteller einerseits und die übrigen Wohnungseigentümer als Antragsgegner andererseits Beteiligte des erstinstanzlichen Verfahrens waren, waren sie auch Beteiligte des Beschwerdeverfahrens (vgl. OLGR München 2007, S. 110 ff.).
  • LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07

    Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 23.02.2007 - 62 T 16/07 A - aufgehoben.
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    In der Nennung der Gemeinschaft sei vielmehr die falsche Bezeichnung der richtigen Beklagten, nämlich der übrigen Mitglieder der Gemeinschaft, zu sehen (LG Düsseldorf ZMR 2009, 67; LG Nürnberg-Fürth NJW 2009, 2142, 2143; Niedenführ in Niedenführ/ Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 44 Rdn. 4; zum früheren Recht: OLG Karlsruhe NJW 2008, 2857, 2858).
  • LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    In der Nennung der Gemeinschaft sei vielmehr die falsche Bezeichnung der richtigen Beklagten, nämlich der übrigen Mitglieder der Gemeinschaft, zu sehen (LG Düsseldorf ZMR 2009, 67; LG Nürnberg-Fürth NJW 2009, 2142, 2143; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 44 Rdn. 4; zum früheren Recht: OLG Karlsruhe NJW 2008, 2857, 2858).
  • LG Berlin, 16.12.2015 - 85 S 293/14

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung eines Gebäudes durch nachträglichen Einbau

    Im Fall der Anfechtung eines Beschlusses der Gemeinschaft ist auch nach der Annahme der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 - = NJW 2005, 2061ff) die Anfechtungsklage gegen die übrigen Miteigentümer zu richten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 14 Wx 24/07 -, zitiert nach juris), wie es auch in der Klageschrift des Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 1. Juni 2011 (Bl. I/1-3) geschehen ist.
  • LG München I, 09.09.2021 - 36 T 6514/21

    Rubrumsberichtigung in Beschlussanfechtungsklage gegen

    So hat der Bundesgerichtshof - neben der weiteren Lösung eines privilegierten Parteiwechsels (BGH, NJW 2010, 446 ff.; BGH, NJW 2011, 2050, 2051 BGH, NJW 2010, 2133 ff.) - in geeigneten Fällen eine Auslegung der Beklagtenbezeichnung (so z.B. auch OLG Karlsruhe, NZM 2008, 651, 652; OLG Celle, NZM 2008, 813, 814; vgl. dazu auch Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, a.a.0., § 46, Rdnr. 49; Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage, § 46, Rdnr. 17) vorgenommen und sogar in einem Fall, in dem ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage erhoben hat, ohne die beklagte Partei zu nennen, nach dem wohlverstandenen Interesse des Klägers angenommen, dass dieser grundsätzlich die übrigen Wohnungseigentümer verklagen wolle (BGH, NJW-RR 2013, 458, 459).
  • LG Berlin, 14.10.2008 - 85 S 21/08

    Wahrung der Monatsfrist einer ursprünglichen Klage bei Zustellung an den

    Im Gegensatz zu der bis zum 30.06.2007 geltenden Rechtslage (vergleiche insoweit zuletzt OLG Karlsruhe NZM 2008, 651; a.A. LG Darmstadt ZMR 2008, 736) wird für die seit dem 01.07.2007 geltenden Regelung wird für das seit dem 01.07.2007 geltende Recht in der Rechtsprechung ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Auslegung oder Umdeutung einer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Beschlussanfechtungsklage in eine solche gegen die übrigen Miteigentümer nicht in Betracht kommt, weil das Gesetz nun selbst zwischen den Begriffen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne von Verbands einerseits und der Gesamtheit der einzelnen Miteigentümer andererseits unterscheidet, der Verband nunmehr auch eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und die Begriffe im Gegensatz zur früheren Rechtslage deswegen nicht mehr ohne weiteres hin und her getauscht werden können (vergleiche AG Dresden NZM 2008, 135, 136; AG Hamburg St. Georg ZMR 2008, 742, 743; AG Bochum ZMR 2008, 740; ebenso schon LG Darmstadt ZMR 2008, 736 -zum alten Recht).
  • LG Hamburg, 07.01.2009 - 318 S 78/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Erforderlichkeit eines Gerichtskostenvorschusses für

    In einem solchen Fall liegt eine berichtigungsfähige erkennbare Fehlbezeichnung der beklagten Partei vor (so auch OLG Karlsruhe, ZMR 2008, 902; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 910; LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2008 - 318 S 34/08).
  • LG Hamburg, 30.09.2009 - 318 S 22/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Abänderung eines gegenüber einzelnen

    In Anbetracht der jeweiligen Umstände dürfen letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen, auch wenn anstatt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer anderen tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, so lange nur aus dem Inhalt der Klagschrift und etwaiger Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (BGH, NJW-RR 2008, 582; OLG Karlsruhe, ZMR 2008, 902; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 910).
  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der

    Gerade bei Beschlussanfechtungsverfahren liegt es ausgesprochen nahe, dass mit der Sammelbezeichnung "Eigentümergemeinschaft ..." die einzelnen Mitglieder mit Ausnahme des Antragstellers gemeint sind (vgl. OLG Karlsruhe, NZM 2008, 651; AG Konstanz, ZMR 2008, 494; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1772).
  • LG Köln, 12.02.2009 - 29 S 93/08

    Anfechtungsklage gg. Eigentümer, nicht gg. WEG zu richten!

    Auch die Verweise des Klägervertreters auf die Urteile des OLG Karlsruhe vom 30.06.2008, NJW 2008, 2857, OLG Düsseldorf vom 26.06.2008, NJW-RR, 1467 verfangen nicht.
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2008 - 14 T 8340/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Mehrfachvertretungsgebühr bei mehrdeutiger

    7Die vorzugswürdige und zutreffende Ansicht stellt hingegen auf eine Auslegung der Klage ab (OLG Karlsruhe NJW 2008, 2857 - allerdings wohl etwas zu weit gehend; AG Konstanz ZMR 2008, 494), wobei auf die gesamte Klageschrift zu sehen ist.
  • LG Berlin, 13.12.2016 - 85 S 23/15
  • LG Köln, 19.03.2009 - 29 S 64/08
  • AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08
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